Inklusion in unserer Kindertagesstätte

     „Es ist normal verschieden zu sein.“

( R.v.Weizsäcker)

Alle Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung, haben ein Recht auf eine Förderung ihrer Entwicklung.

Durch das Kinderbildungsgesetz NRW ist seit dem 01.08.2008 die Aufnahme von Kindern mit einer Behinderung in einer Regeleinrichtung möglich.

Unser Auftrag ist es, Kindern mit einer Beeinträchtigung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu sichern.

In unserer Kindertageseinrichtung begleitet und fördert eine Heilpädagogin Kinder mit den verschiedensten Beeinträchtigungen.

 

Hierbei werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Beobachtung des Kindes in der Gesamtgruppe und innerhalb der Einzelbeobachtung
  • Entwicklungsdiagnostik
  • Erstellen von individuellen Förderplänen zur Entwicklungsförderung
  • Einzelförderung in und außerhalb der Gruppe
  • Angebote für Kleingruppen, die speziell auf das zu fördernde Kind zugeschnitten werden
  • Kooperation und Austausch mit den Kolleginnen
  • Elterngespräche und Elternberatung
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit benachbarten Arbeitsfeldern, d.h. eine intensive Zusammenarbeit mit den Menschen, die am Entwicklungsprozess des Kindes beteiligt sind, z.B. Therapeuten, Ärzten, Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren, Schulen…

 

  „Mit jedem Menschen ist etwas Neues in die Welt gesetzt,

was es noch nicht gegeben hat,

                    etwas Erstes und Einzigartiges.“

(Verfasser unbekannt)